Die Krankmeldung muss bis 8:00 Uhr erfolgt sein. Am ersten Tag der Wiederteilnahme am Unterricht legen die Schüler/innen eine schriftliche Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten oder ein Attest vor. Bei längeren Erkrankungen ab dem 3. Tag, im Zuge des Fehlens bei Klassenarbeiten sowie vor und nach den Ferien ist ein ärztliches Attest obligatorisch.
Unentschuldigte Fehlstunden werden mit „ungenügend“ bewertet und gefährden den schulischen Erfolg Ihres Kindes.