Die Krankmeldung muss bis 8:00 Uhr erfolgt sein. Am ersten Tag der Wiederteilnahme am Unterricht legen die Schüler/innen eine schriftliche Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten oder ein Attest vor.
Unentschuldigte Fehlstunden werden mit „ungenügend“ bewertet und gefährden den schulischen Erfolg Ihres Kindes.